Wohnungsbauprämie
- Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 10 %
- Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von mindestens 50 € bis maximal 700 € bei Alleinstehenden und 1.400 € bei Verheirateten/Lebenspartnern.
- Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden 70 € und bei Verheirateten/Lebenspartnern 140 €
Arbeitnehmer-Sparzulage
- Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 % pro Jahr
Gefördert werden:
- Vermögenswirksame Leistungen (vL), die Ihr Arbeitgeber aus Gehaltsbestandteilen direkt auf Ihr Bausparkonto überweist.
- Maximal 470 € pro Jahr
- Arbeitnehmer dürfen die Einkommensgrenzen - maßgeblich ist das „zu versteuernde Einkommen“ - von 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Freibeträge wesentlich höher liegen.